Rechtsgrundlage

Artikel 1 der EMSA-Gründungsverordnung besagt, dass der Zweck der Agentur darin besteht, ein hohes, einheitliches und wirksames Niveau der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie die Verhütung von Verschmutzungen durch Schiffe und durch Öl- und Gasanlagen und ein Eingreifen bei ihrem Eintreten zu gewährleisten und gegebenenfalls einen Beitrag zur Gesamteffizienz des Seeverkehrs und des Seetransports zu leisten, um die Schaffung eines Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen zu vereinfachen.

Auftrag

Die EMSA hat den Auftrag, den maritimen Interessen der EU für einen sicheren, grünen und wettbewerbsfähigen Seeverkehr zu dienen sowie als zuverlässige und angesehene Referenz imSeeverkehrssektor in Europa sowie weltweit zu fungieren.

Die EMSA setzt auf ihr einzigartiges Know-how, um sich als maßgebender Akteur in der Seeschifffahrt innerhalb und außerhalb Europas zu positionieren.

Die EMSA ist in den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr, Klima, Umwelt und Binnenmarkt vor allem als Dienstleister für die Mitgliedstaaten und die Kommission tätig, tritt aber gleichfalls als verlässlicher Partner und als innovatives Wissenszentrum für den europäischen Seeverkehr in Erscheinung, mit dem Ziel, sich auch international als Referenz zu etablieren.

Vision

Die EMSA sieht sich als Wissenszentrum für einen sicheren und nachhaltigen Seeverkehr in der EU.

Werte

Qualität, Glaubwürdigkeit, Effizienz, Effektivität, Transparenz, Flexibilität, Know-how und Gleichberechtigung der Geschlechter.

staff 2020

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