Aufgabenbereiche

Die Agentur

Die EMSA hat den Auftrag, den maritimen Interessen der EU für einen sicheren, grünen und wettbewerbsfähigen Seeverkehr zu dienen sowie als zuverlässige und angesehene Referenz im Seeverkehrssektor in Europa sowie weltweit zu fungieren.

Die EMSA setzt auf ihr einzigartiges Know-how, um sich als maßgebender Akteur in der Seeschifffahrt innerhalb und außerhalb Europas zu positionieren.

Die EMSA ist in den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr, Klima, Umwelt und Binnenmarkt vor allem als Dienstleister für die Mitgliedstaaten und die Kommission tätig, tritt aber gleichfalls als verlässlicher Partner und als innovatives Wissenszentrum für den europäischen Seeverkehr in Erscheinung, mit dem Ziel, sich auch international als Referenz zu etablieren.

Exekutivdirektorin

Die Exekutivdirektorin untersteht dem Verwaltungsrat und ist für die Einrichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Agentur im Einklang mit der EMSA-Gründungsverordnung zuständig.

Direktionsbüro

Das Direktionsbüro leistet der Direktorin in allen Bereichen, für die sie zuständig ist, Unterstützung. Hierzu zählen die Unterstützung einer verantwortungsvollen Führung durch Managementunterstützung, die Förderung der Einhaltung von Vorschriften sowie die Propagierung von Transparenz und der Kultur des öffentlichen Dienstes. Im Bereich Planung und Überwachung ist das Direktionsbüro für die Erarbeitung der wichtigsten institutionellen Planungs- und Berichterstattungsdokumente (z. B. des einheitlichen Programmplanungsdokuments und des konsolidierten jährlichen Tätigkeitsberichts) sowie für die Überwachung des gesamten Haushaltszyklus – von der ersten Eingabe bis zur Verfolgung seiner Ausführung – zuständig.  Das Direktionsbüro stellt das Sekretariat für den Verwaltungsrat der EMSA und befasst sich mit allen Compliance- und Auditaufgaben der Agentur (Interner Auditdienst, Europäischer Rechnungshof, Interner Kontrollrahmen usw.), einschließlich des Risikomanagements. Zwei weitere Zuständigkeitsbereiche des Direktionsbüros sind die kontinuierliche Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems und der Rechnungsführer (der direkter dem Verwaltungsrat der Agentur Bericht erstattet). Darüber hinaus fällt die Kommunikation in den Aufgabenbereich des Direktionsbüros. Dazu gehören sowohl traditionelle Kommunikationsprodukte als auch die Kommunikation über digitale und soziale Medien. Internationale und interinstitutionelle Arbeitsbeziehungen mit Institutionen und Behörden innerhalb und außerhalb der EU gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich des Direktionsbüros. Hierzu zählen die Planung und Ergreifung von Initiativen, die Koordinierung der Position der EMSA sowie die Organisation von Veranstaltungen und Besuchen.

ABTEILUNG 1: Nachhaltigkeit und technische Hilfe

Abteilung 1 ist für Aufgaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit zuständig, wobei der Schwerpunkt auf dem Beitrag des Seeverkehrs zur europäischen grünen Agenda liegt, indem die Kapazitäten der EU zum Schutz der Meeresumwelt, zur Bewältigung des Klimawandels sowie zur Reaktion auf neue umwelttechnische Herausforderungen gestärkt werden. Ihre Zuständigkeit umfasst ein breites Spektrum von Aktivitäten zur Verhütung von Verschmutzungen durch Schiffe und für den Eingriff bei Verschmutzungen durch Schiffe und Offshore-Erdöl- und -Erdgasanlagen.
Darüber hinaus unterstützt diese Abteilung durch das Besuchs- und Inspektionsprogramm des EMSA die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und leistet Hilfestellung bei Fragen im Zusammenhang mit dem menschlichen Element und mit Normen für Seeleute.
Sie beherbergt die EMSA-Akademie und bietet ein weitreichendes Programm zum Kapazitätsaufbau, wozu auch modernste Technologien zählen, um ihre Interessenträger zu unterstützen. Darüber hinaus verwaltet die Abteilung 1 Projekte zur Unterstützung von Staaten, die der Union beitreten wollen, von Ländern der Europäischen Nachbarschaft, die das Mittelmeer, das Schwarze Meer und das Kaspische Meer teilen, sowie von Nicht-EU-Ländern, die der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle beigetreten sind.

Referat 1.1 – Nachhaltigkeit

Das Referat 1.1 ist für Aufgaben in Verbindung mit Nachhaltigkeit zuständig und bietet den Mitgliedstaaten und der Kommission technische Hilfe bei Angelegenheiten, die die Auswirkungen des Seeverkehrs auf die Umwelt betreffen, sowie Unterstützung bei der Vorsorge gegen Verschmutzungen und bei eingetretenen Verschmutzungen durch Schiffe und Offshore-Erdöl- und -Erdgasanlagen.

Speziell unterstützt das Referat die Entwicklung und Umsetzung einschlägiger EU- und internationaler Klima- und Umweltvorschriften und erarbeitet praktische Leitlinien und Instrumente für deren Umsetzung, um den gesamten europäischen maritimen Sektor in diesen Prozess einzubeziehen.

Das Referat erarbeitet und unterhält wirksame Reaktionsmechanismen zur Verbesserung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten, um auf durch Schiffe und Offshore-Erdöl- und -Erdgasanlagen verursachte Verschmutzungen zu reagieren, wobei darauf geachtet wird, die Mitgliedstaaten auch bei Vorfällen im Zusammenhang mit gefährlichen und schädlichen Stoffen und anderen neuartigen Bedrohungen für die Meeresumwelt zu unterstützen.

Um diese Ziele zu erreichen, pflegt das Referat enge Arbeitsbeziehungen zu den Mitgliedstaaten und der Kommission innerhalb der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization – IMO) und gegebenenfalls im Rahmen der regionalen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt.

Referat 1.2 – Besuche und Inspektionen, menschliches Element

Das Referat ist für Besuche in den Mitgliedstaaten zuständig, wobei der Schwerpunkt auf der operativen Umsetzung der EU-Verordnungen und EU-Richtlinien für den Seeverkehr liegt. Diese Aufgabe wird in enger Zusammenarbeit mit denjenigen Geschäftseinheiten der EMSA wahrgenommen, die speziell für die einschlägigen Rechtsinstrumente zuständig sind. Außerdem führt das Referat Inspektionen von Klassifikationsgesellschaften durch, die Schiffe im internationalen Handel überwachen und zertifizieren und als anerkannte Organisationen im Namen der Mitgliedstaaten handeln. Diese Inspektionen werden weltweit durchgeführt, und ihre Ergebnisse fließen in die nach EU-Recht erforderlichen regelmäßigen Bewertungen dieser Organisationen durch die Europäische Kommission ein.

Im Bereich der Normen für Seeleute ist das Referat zudem für Inspektionen in Drittländern zuständig, die Seeleute ausbilden und zertifizieren, sodass sie auf unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten fahrenden Schiffen arbeiten dürfen. Außerdem umfasst die Tätigkeit des Referats die statistische Überprüfung und Analyse von Daten des STCW-IS der EMSA – dabei handelt es sich um das Informationssystem über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, in dem Informationen über Zeugnisse und Anerkennungsvermerke gespeichert sind. Darüber hinaus unterstützt das Referat die Kommission und die Mitgliedstaaten bei Fragen in Bezug auf die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und das menschliche Element, wobei es die mit dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) gewonnenen Erfahrungen nutzt, um die Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens und anderer einschlägiger ILO-Instrumente zu unterstützen. Ferner werden Initiativen unterstützt, die die „soziale Verantwortung“ in der Seeschifffahrt fördern und junge Menschen zur Ergreifung von Seefahrtsberufen motivieren sollen.

Bei der Durchführung von Besuchen und Inspektionen geht das Referat entsprechend einem nach ISO 9001:2015 zertifizierten Qualitätsmanagementsystem vor.

Referat 1.3 – Kapazitätsaufbau

Referat 1.3 befasst sich mit Aktivitäten zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und der Schulung des Personals der zuständigen Behörden, die Aufgaben der Flaggen-, Hafen- und Küstenstaaten wahrnehmen.

In diesem Referat ist die EMSA-Akademie angesiedelt, und unterstützt die Mitgliedstaaten, die Erweiterungsländer und die Nachbarschaftsländer in technischer Hinsicht. Außerdem ist das Referat dafür zuständig, Wissen aus den Daten und Informationen zu gewinnen, die in der Agentur durch Analysen gewonnen wurden.

Zu den weiteren Aufgaben des Referats zählen die Konzeption, Entwicklung, Aktualisierung und Durchführung strukturierter und modularer Schulungsprogramme für Beamte aus den Mitgliedstaaten, aus anderen EU-Agenturen, aus den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP-Länder) und den Ländern des Instruments für Heranführungshilfe (IPA-Länder). Dies umfasst unter anderem die Verwaltung von Instrumenten, die Erarbeitung und kontinuierliche Aktualisierung der einschlägigen Lehr- und Schulungspläne, die Konzeption und Durchführung von E-Learning- und Online-Kursen, die Entwicklung simulierter Schiffsüberprüfungen unter Nutzung der virtuellen Realität sowie die Bewertung und Zertifizierung von Personen nach vereinbarten Methoden Darüber hinaus leistet das Referat technische Hilfe vor, während und nach der Auditphase bei IMSAS-Audits – dem Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten.

In den unter den Auftrag der Agentur fallenden Bereichen verwaltet das Referat die Projekte zugunsten der ENP-Länder im Mittelmeer, im Schwarzen Meer und im Kaspischen Meer.

Und nicht zuletzt fallen in den Aufgabenbereich des Referats horizontale Analysen und Berichte über die allgemeine Umsetzung der Rechtsvorschriften im Seeverkehr sowie die Erstellung regelmäßiger und Ad-hoc-Statistiken unter Verwendung von Daten aus internen Instrumenten und Anwendungen, um die Kommission und die Mitgliedstaaten zu unterstützen. Das Referat erstellt des Weiteren jährliche Übersichten in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Geschäftseinheiten sowie eine dynamische Übersicht über die nationalen Behörden. Es ist dafür zuständig, in Zusammenarbeit mit den Geschäftseinheiten, der Europäischen Kommission und anderen Agenturen die Beteiligung der EMSA an einschlägigen Forschungsprojekten zu koordinieren und diese nachzuverfolgen.

Abteilung 2: Sicherheit, Gefahrenabwehr und Überwachung

Der Auftrag der Abteilung 2 besteht darin, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten technische Hilfe und Unterstützung bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr (Referat 2.1) zu leisten und Überwachungsdienste im Seeverkehr (Referat 2.2) für den weiten Nutzerkreis der EMSA zu erbringen.
Auf horizontaler Ebene ist die Abteilung 2 auch für die Verwaltung der Übergangsphase des gemeinsamen Informationsraums (Common Information Sharing Environment – CISE) zuständig, indem die CISE-Akteure zusammengebracht werden, um das CISE-Netz zu entwickeln und auszubauen, das bis Ende 2021 einsatzbereit sein soll. Ferner kommt dieser Abteilung die Aufgabe zu, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) aufzubauen. Sie verfolgt die Arbeit in den IMO-Ausschüssen und -Unterausschüssen sehr genau und leistet gegebenenfalls die erforderliche technische Unterstützung und Koordination in Fragen der Schiffssicherheit, der Gefahrenabwehr und der Satellitenkommunikation.

Referat 2.1 – Sicherheit und Gefahrenabwehr

Das Referat 2.1 ist für die technische Unterstützung in folgenden Bereichen zuständig: Schiffssicherheit, Schiffsausrüstung, autonom fahrende Schiffe, Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Untersuchung von Unfällen, Notliegeplätze, Normeinhaltung durch Flaggenstaaten und Hafenstaatkontrolle. Es beherbergt außerdem die Verwaltungseinheit von EQUASIS (European Quality Shipping Information System), eine Datenbank, in der sicherheitsbezogene maritime Daten erfasst werden.
Zu den Aufgaben des Referats 2.1 zählen die technische Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten in verschiedenen Sicherheitsfragen, darunter Leckstabilität von Fahrgastschiffen, Brände auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen, autonom fahrende Schiffe, Be- und Entladen von Massengutschiffen sowie Sicherheit und Sicherheitsmanagement von Containerschiffen und Fischereifahrzeugen.

In Bezug auf die Schiffsausrüstung ist das Referat 2.1 für die geschäftliche Verwaltung der Datenbank der EU-zertifizierten Ausrüstung und die jährliche Aktualisierung der einschlägigen Normen für die Zertifizierung von Schiffsausrüstung in den EU-Rechtsvorschriften zuständig. Das Referat unterstützt die Arbeit der Gruppe der notifizierten Stellen für die Harmonisierung der Umsetzung von Normen durch die Bereitstellung des technischen Sekretariats, es erleichtert die Arbeit der Marktüberwachungsbehörde und unterstützt die Kommission bei der Verwaltung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung (Mutual Recognition Agreement – MRA) mit den Vereinigten Staaten.
Im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr unterstützt das Referat die Kommission bei der Überwachung der Umsetzung der Vorschriften über die Gefahrenabwehr im Seeverkehr, die in der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen festgelegt sind, durch die Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird der Kommission und den Mitgliedstaaten allgemeine Unterstützung in Fragen der Cybersicherheit und der maritimen Sicherheit geleistet.
Bezüglich der Unfalluntersuchung leistet das Referat technische Hilfe bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/18/EG zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr. Es stellt das Sekretariat für den Rahmen der ständigen Zusammenarbeit (Permanent Cooperation Framework – PCF) der Stellen für die Untersuchung von Unfällen. In den Aufgabenbereich des Referats fällt weiterhin die geschäftliche Verwaltung des Europäischen Informationsforums für Unfälle auf See (European Marine Casualty Information Platform – EMCIP), ein Instrument zur Speicherung und Analyse der von den Mitgliedstaaten übermittelten Unfalldaten und Untersuchungsberichte. Auf der Grundlage von Unfalldaten stellt das Referat Sicherheitsanalysen und Statistiken über Unfälle auf See bereit.

Darüber hinaus ist das Referat 2.1 für die technische Unterstützung bei der Umsetzung der geänderten Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle zuständig. Hierzu zählt die Beteiligung an allen Gremien der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle. Das Referat leistet ferner technische Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2110 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen sowie bei der Normeinhaltung durch Flaggenstaaten.

Es beherbergt außerdem die Verwaltungseinheit von EQUASIS und stellt deren täglichen Betrieb sicher und leistet technische Hilfe bei Angelegenheiten bezüglich Notliegeplätzen.

Referat 2.2 – Überwachung

Aufgabe des Referats 2.2 ist die Bereitstellung von Überwachungsdiensten im Seeverkehr, um der Agentur einen besseren Überblick über Seeverkehrsinformationen zu ermöglichen, indem Lösungen implementiert werden, in denen die operativen Bedürfnisse der Nutzer im Mittelpunkt stehen. Erreicht wird dies durch die Verwaltung der Beschaffung und täglichen Aufbereitung der von Erdbeobachtungssatelliten gesendeten Daten, indem Informationen des satellitengestützten Automatischen Identifikationssystems (SAT-AIS) bereitgestellt und Informationen ferngelenkter Flugsysteme (RPAS) übermittelt werden. Diese Tätigkeit umfasst sowohl die Organisation routinemäßiger Überwachungsdienste auf der Grundlage von Ersuchen seitens der Seebehörden und anderen Küstenwacheagenturen als auch die Unterstützung, die im Rahmen des EMSA-Notfallplans als Reaktion auf Notsituationen auf See geleistet wird.
Zur Unterstützung der operativen Anforderungen verschiedener Gemeinschaften maritimer Nutzer ist das Referat 2.2 für die allgemeine Beschaffung und tägliche Bereitstellung des umfangreichen Spektrums von satellitengestützten Erdbeobachtungsdaten, Mehrwertprodukten und Warndiensten zuständig, die sich auf Daten von Radarsystemen mit synthetischer Apertur (Synthetic Aperture Radar – SAR) und von optischen Satelliten stützen.
Zu den wichtigsten drei Diensten zählen: i) CleanSeaNet, der europäische Dienst zur Erkennung und Überwachung von Ölunfällen, ii) die Copernicus-Meeresüberwachung, ein Dienst, der von der Kommission an die Agentur delegiert wurde, und iii) Satellitenbilddienste, die Frontex für die Überwachung der Seegrenzen bereitgestellt werden.
In Bezug auf RPAS und Satellitenkommunikationsdienste ist das Referat 2.2 für die Organisation des RPAS-Betriebs und die allgemeine Beschaffung und tägliche Bereitstellung von RPAS- und Satellitenkommunikationsdaten zuständig, z. B. AIS-Meldungen, Live-Videos, Radarerfassungen, Notsignale und Emissionsmessungen, um die operativen Anforderungen verschiedener Gemeinschaften maritimer Nutzer zu unterstützen, einschließlich der Anforderungen anderer EU-Agenturen, die im Bereich der Küstenwache zusammenarbeiten. Diese Daten ergänzen die allgemeinen Seeverkehrsinformationen, wozu auch die Erkennung und Überwachung von Ölverschmutzungen (CleanSeaNet), die Überwachung der Emissionen von Schiffen (SOx-Erkennung) und die satellitengestützte Schiffsortung zur Überwachung des Seeverkehrs zählen. Durch die Installation von RPAS an Bord von Schiffen erleichtert diese Dienstleistung außerdem der EMSA und anderen EU-Agenturen sowie den Behörden der Mitgliedstaaten das Eingreifen bei Verschmutzungen und andere Tätigkeiten der Küstenwache auf See.

Abteilung 3: Digitale Dienste und Vereinfachung

Die EMSA muss ihre Anstrengungen bei der Integration eines neuen digitalen Ansatzes beschleunigen, damit Operationen im Seeverkehr effizienter, verlässlicher und vorhersehbarer werden. Zur Begegnung dieser Herausforderung ist der verstärkte Einsatz digitaler Technologien notwendig, um Möglichkeiten zur Wertschöpfung zu schaffen, die den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Seeverkehrsdaten zwischen allen Parteien weiter erleichtern. Die Aufgaben von Abteilung 3 umfassen: Anwendungsbereitstellung über den gesamten Lebenszyklus, Abstimmung mit Geschäftseinheiten, technische Spezifikationen und technische Konsultationen, Koordinierung von Auftragnehmern und Serviceleistungen. Abteilung 3 ist zudem für die Unternehmensdienstleistungen zuständig, um die operativen Kernaufgaben der EMSA qualitativ und zeitnah zu unterstützen.

Referat 3.1 – Maritime digitale Dienste

Das Referat sorgt für die Entwicklung, den Betrieb und die kontinuierliche Verbesserung aller maritimen digitalen Dienste der Agentur. Es unterstützt die Verwirklichung der Geschäftsziele der EMSA und arbeitet eng mit allen Geschäftseinheiten zusammen, um deren Bedürfnissen durch die Bereitstellung technischer Systeme und Dienste nachzukommen und den kompletten operationellen IKT-Zyklus abzudecken, einschließlich kontinuierlicher Verbesserungen und Weiterentwicklungen.
Das Referat fungiert als Plattform für mit den Mitgliedstaaten gemeinsam genutzte Seeverkehrsdienste, um die nationalen Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Überwachung des Schiffsverkehrs, die Hafenstaatkontrolle sowie die Vorsorge gegen Verschmutzungen durch den Seeverkehr und das Eingreifen bei ihrem Eintreten zu ergänzen und zu erweitern. Die Tätigkeiten des Referats umfassen außerdem die Integration und Kombination verschiedener Arten von Daten, die Erstellung eines allgemeinen Bildes des Seeverkehrs und die Einrichtung maßgeschneiderter Dienste, die auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind, um Doppelarbeit, sich überschneidende Infrastrukturen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Darüber hinaus koordiniert das Referat die Entwicklung und Umsetzung einer Cloud-basierten IKT-Strategie, mit der sichergestellt werden soll, dass beste Lösungen und modernste IKT-Anwendungen verfügbar sind, um den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden. In Kombination mit Big-Data-Analysetools und Algorithmen der künstlichen Intelligenz sollen Cloud-basierte Lösungen die Möglichkeiten der EMSA erweitern, neue Mehrwertdienste in verschiedenen operativen Kontexten anzubieten, z. B. Fischereikontrolle, Grenzkontrolle, Sicherheit, Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Küstenschutz und Umweltschutz. Außerdem ist das Referat in Tätigkeiten hinsichtlich der Cybersicherheit einbezogen, um ein Höchstmaß an IKT-Sicherheit bei der EMSA zu gewährleisten und Erfahrungen und Wissen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie auszutauschen.

Referat 3.2 – Digitale Infrastruktur

Das Referat hat folgende Zuständigkeiten: Verwaltung der Datenzentren (an primären und Ausweichstandorten), Hosting und IT-Betrieb für alle Seeverkehrs-Anwendungen, Verwaltung interner Unternehmensdienstleistungen, Desktop-Management und Servicedesk für interne Nutzer, Netzwerke und Sicherheit.
Das Referat unterstützt die Entwicklung, das Testen, die Einführung und den Betrieb der Infrastruktur und der internen Unternehmensdienstleistungen der EMSA mithilfe modernster IT-Servicemanagementprozesse auf Basis von ITIL (Information Technology Infrastructure Library). Geschäftsziele werden unterstützt, indem End-to-End-Dienstverfügbarkeit, Leistung und Zuverlässigkeit durch Implementierung bewährter Verfahren für Hosting, Überwachung, Betriebskontinuität und Notfallwiederherstellung gewährleistet werden.
Das Referat ist außerdem mit der Verwaltung, Installation, Konfiguration, Integration und Einführung von Middleware- und Datenbank-Anwendungskomponenten in der Vorproduktions- und der Produktionsumgebung der IKT-Infrastruktur der EMSA befasst (einschließlich Betriebskontinuitätsmanagement).
Des Weiteren ist das Referat für den mobilen Satellitenfunkdienst MSS zuständig und bietet einen operativen und technischen Dienst rund um die Uhr, um die Verfügbarkeit und Stabilität des Systems zu gewährleisten, indem die Kontinuität der ein- und ausgehenden Datenflüsse, die Qualität der Meldungen und das Management von Sicherheitsvorfällen in Verbindung mit allen maritimen Anwendungen der Agentur überwacht werden. Bei Notsituationen auf See fungiert der mobile SatellitenfunkdienstMSS als zentrale Stelle für die Mobilisierung der operativen Dienste der EMSA und erstattet der EMSA und der Kommission gemäß dem Notfallplan der Agentur Bericht über Unfälle auf See.
Ferner zählen zu den Aufgaben des Referats die technische und geschäftliche Validierung und Überprüfung von Anwendungen, die Versionsverwaltung und die Einführung von Anwendungen sowie die Vorbereitung von Anwendungsüberwachungssystemen.

Referat 3.3 – Vereinfachung

Das Referat arbeitet mit den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen bei der Umsetzung der EU-Initiativen zur Überwachung des Schiffsverkehrs in den unter die Richtlinie 2002/59/EG (in der geänderten Fassung) fallenden Bereichen zusammen. Hierzu zählen insbesondere die Kooperation mit den Mitgliedstaaten bei der Betreibung von SafeSeaNet, des kooperativen Datenzentrums der Europäischen Union zur Fernidentifizierung und -verfolgung von Schiffen (European Union Long Range Identification and Tracking Cooperative Data Centre – EU LRIT CDC) und des internationalen LRIT-Datenaustauschdienstes (LRIT IDE). Darüber hinaus bietet das Referat der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten Unterstützung bei LRIT-Fragen innerhalb der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO).
Das Referat ist ferner dafür zuständig, die technische Umsetzung der Richtlinie über Meldeformalitäten sowie die Verbesserung des europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European Maritime Single Window environment – EMSWe) gemäß der Verordnung (EU) 2019/1239 zu unterstützen. Hilfe wird der Kommission und den Mitgliedstaaten auch bei der Förderung der Entwicklung von Diensten im Zusammenhang mit elektronischen Zertifikaten und bei der Erleichterung schiffsbezogener Meldungen geleistet.
Darüber hinaus verwaltet das Referat die wichtigsten Kooperationsvereinbarungen mit EU-Institutionen, indem es deren Geschäftsanforderungen erfasst und in Funktionsbeschreibungen überträgt. Es existiert ein breites Spektrum von Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen Institutionen, darunter der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA), der Seestreitkräfte der Europäischen Union, der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und dem Operationszentrum für den Kampf gegen den Drogenhandel im Atlantik (MAOC-N).

Abteilung 4: Unternehmensdienstleistungen

Aufgabe von Abteilung 4 „Unternehmensdienstleistungen“ ist es, hochwertige und zeitnahe Unterstützung für die operativen Kernaufgaben der EMSA zu leisten und das Management und das Personal in den Bereichen Humanressourcen, rechtliche Angelegenheiten (einschließlich Zugang zu Dokumenten) und finanzielle Angelegenheiten sowie im Zusammenhang mit anderen Unternehmensdienstleistungen zu unterstützen, z. B. Umsetzung des Sitzabkommens, Einrichtungen und Logistik, Aktenverwaltung sowie Organisation von Veranstaltungen und Besuchen der EMSA.

Des Weiteren werden die Abteilungen und das Direktionsbüro bei der Vorbereitung, Einleitung und Überwachung aller Vergabeverfahren, der finanziellen Einleitung von Transaktionen, der Verwaltung von Finanzkontrakten und der Vermögensverwaltung unterstützt.

Referat 4.1 – Humanressourcen und interne Unterstützung

Das Referat ist in erster Linie für die Umsetzung des Statuts der Beamten der Europäischen Union (Statut) und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (BBSB) sowie für die Konzeption, die praktische Umsetzung und die Unterstützung der Personalpolitik in den Bereichen Einstellungen, Personalverwaltung, Laufbahnentwicklung, Dienstbezüge, Personalwohlfahrt, Aus- und Weiterbildung, Organisation von Dienstreisen und Rückerstattungen zuständig.
Weitere Aufgaben sind die Umsetzung und Überwachung der Rechte und Pflichten der Agentur und ihres Personals gemäß dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen (Sitzabkommen).
Ferner umfasst der Aufgabenbereich des Referats die Umsetzung der Strategie und der Verfahren für die Aktenverwaltung in der gesamten Agentur, die Archivierung, die Postbearbeitung, Druckerei- und Kopierdienste sowie die Erstattung von Kosten für Veranstaltungen der EMSA.

Referat 4.2 – Recht, Finanzen und Einrichtungen

Das Referat berät die Exekutivdirektorin in rechtlichen, finanziellen und Haushaltsangelegenheiten und stellt sicher, dass rechtliche und finanzielle Vorgänge mit der EMSA-Haushaltsordnung im Einklang stehen. Insbesondere bietet das Referat Beratungs- und Prüfungsleistungen bei Vergabeverfahren und rechtlichen Verpflichtungen sowie in Finanz- und Haushaltsfragen. Das Referat führt eine Ex-ante-Finanzprüfung aller finanziellen Transaktionen durch und stellt die Rechnungserfassung der Agentur sowie die Verwaltung des Vertragsarchivs und aller Zugangsrechte zum Rechnungsführungssystem ABAC sicher. Eine weitere Aufgabe des Referats ist es, Verwaltungsverfahren zu straffen, indem Schulungen in den Bereichen Finanzen und Auftragsvergabe angeboten und einschlägige Vorschriften, Leitlinien, Vorlagen und Verfahren ausgearbeitet und aktualisiert werden. Als Geschäftseinheit ist das Referat zudem für die Verbesserung der Auftragsvergabe- und Finanzierungsinstrumente der Agentur, einschließlich der elektronischen Auftragsvergabe, zuständig. Außerdem befasst sich das Referat mit Fragen des Zugangs zu Dokumenten.

Das Referat schafft den Rahmen für die Festlegung der Umweltpolitik der Agentur und koordiniert das Projekt für die EMAS-Registrierung, das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme).

Und nicht zuletzt unterhält und betreibt das Referat die Räumlichkeiten und die Infrastruktur der EMSA, befasst sich mit Fragen der Sicherheit und Gefahrenabwehr, leistet Unterstützung bei EMSA-Veranstaltungen und bietet zahlreiche Unterstützungsdienstleistungen an.